FAQ ProdukteNormen und Richtlinien: E30-Kabel
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR
Die MLAR gilt für
- Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen,
- Leitungsanlagen in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
- Leitungsanlagen in notwendigen Fluren,
- die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
- den Funktionserhalt von elektrischen Leitungen im Brandfall,
- bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen
- Sonderregelungen
In folgenden Einbausituationen ist neben den vorgenannten Vorgaben Folgendes zu beachten:- Durch feuerhemmende Wände können neben einzelnen elektrischen Leitungen auch einzelne dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser geführt werden (vgl. 4.2. MLAR 2016).
- Bei den Erleichterungen zur Decksdurchführung von einzelnen Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung ist der maximale Rohraußendurchmesser auf 110mm begrenzt (vgl. 4.3.4 MLAR 2016)