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Normen und Richtlinien: E30-Kabel

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR

Die MLAR gilt für

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen,
  • Leitungsanlagen in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,
  • Leitungsanlagen in notwendigen Fluren,
  • die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken),
  • den Funktionserhalt von elektrischen Leitungen im Brandfall,
  • bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Vorräume und Sicherheitsschleusen
  • Sonderregelungen
    In folgenden Einbausituationen ist neben den vorgenannten Vorgaben Folgendes zu beachten:
    • Durch feuerhemmende Wände können neben einzelnen elektrischen Leitungen auch einzelne dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser geführt werden (vgl. 4.2. MLAR 2016).
    • Bei den Erleichterungen zur Decksdurchführung von einzelnen Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung ist der maximale Rohraußendurchmesser auf 110mm begrenzt (vgl. 4.3.4 MLAR 2016)
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