Signalgeber Nexus Pulse - bereits jetzt an morgen gedacht

21.11.2018

Menschen mit Behinderungen müssen künftig das Recht auf Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften erhalten. Diese Forderung ergibt sich aus einem Rechtsgutachten, welches die Antidiskriminierungsstelle am 13.11.18 in Berlin vorgestellt hat. Zudem ergibt sich dieser Anspruch rechtlich zwingend schon aus den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention und bestehendem EU-Recht. Bislang wird diese Forderung nur bei schwerbehinderten Menschen umgesetzt, und das auch nur im Arbeitsleben.

Ganz praktisch gesehen müssen in Zukunft auch Dienstleister und private Arbeitgeber Vorkehrungen für behinderte Menschen treffen. Das kann ein Computer mit Braille-Tastatur für Blinde sein, eine Rampe vor einem Geschäft für Rollstuhlfahrer oder auch kombinierte akustisch-optische Signalgeber bei Warnanlagen, damit Gehörlose diese ebenfalls wahrnehmen können.

Mit der bestehenden Signalgeberreihe Nexus Pulse erfüllen wir bereits jetzt die gewünschten Anforderungen. Diese Signalgeber kombinieren das akustische Signal mit einem optischen LED-Blitz. Bei einem Alarm können so alle im Raum befindlichen Mitarbeiter gleichzeitig gewarnt werden.

Die Signalgeberreihe ist EN 54-23 geprüft und erfüllt somit alle Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Lichtfarbe und Blinkfrequenz.
Mit der Nexus Pulse-Reihe sind sie schon jetzt für die zukünftigen Anforderungen gerüstet.

Mehr Informationen zu den Signalgeber der Reihe Nexus Pulse finden Sie hier.

Signalgeber Nexus Pulse - bereits jetzt an morgen gedacht